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UN-Behindertenrechtskonvention tritt in Deutschland in Kraft

Behindertenbeauftragte lud zur Fachtagung rund um das Thema Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen nach Kiel ein

Ausgabejahr
2009
Erscheinungsdatum
28.03.2009

Selbstbestimmte Elternschaft, persönliche Mobilität und angemessene Unterstützungsangebote – Menschen mit Behinderungen sollen in allen Belangen zu Ehe, Partnerschaft, Familie oder Elternschaft selber entscheiden und ihr Leben mit der notwendigen Unterstützung gestalten können. Auf der heutigen Fachkonferenz „alle inklusive! Die neue UN-Konvention und Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen“ diskutierten über 100 Teilnehmer den notwendigen Handlungsbedarf in Deutschland. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hatte gemeinsam mit dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) und dem Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V. (bbe) dazu eingeladen.

Anlass ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26. März 2009, fast auf den Tag genau zwei Jahre nach der Unterzeichnung, in Deutschland in Kraft trat. Für Karin Evers-Meyer ist dies „ein wichtiger Meilenstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft, auch wenn es bis zur Umsetzung noch ein weiter Weg ist.“

Franz Thönnes, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: „Wenn wir ‚alle inklusive!’ ernst nehmen, dann heißt das in der Behindertenpolitik ‚Von Anfang an gemeinsam’. Wir müssen die Trennung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen beginnend im Kindergarten, über die Schule, die Arbeitswelt, beim Wohnen und im Alltag überwinden. Die Verschiedenheit der Menschen sollte als gesellschaftlicher Gewinn begriffen werden. Die Herstellung von Barrierefreiheit erfordert vorrangig aber auch, Barrieren in den Köpfen der Menschen abzubauen.“

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht sieht dabei erste Fortschritte: „In Schleswig-Holstein ist unter dem Leitbegriff der Inklusiven Gesellschaft inzwischen ein Prozess in Gang gekommen, der das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung nachhaltig verändert, selbstverständlicher und „normaler“ macht. Unser Ziel ist ein gut vernetztes differenziertes Angebot an Hilfen, an barrierefreier Infrastruktur in allen Lebensbereichen, das den verschiedenen individuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gerecht wird. Maßstab unserer Politik ist es, das selbstverständliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen".

Die Vertragsstaaten der Konvention haben sich unter anderem verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. Unterstützt werden sollen sie dabei von gemeindenahen Diensten oder auch persönlichen Assistenzen.

Aribert Reimann, Vorsitzender vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), führte hierzu aus: „Selbstbestimmung und Teilhabe bedeuten eben auch, selbst entscheiden zu können, wo, wie und mit wem man leben möchte und zwar unabhängig von der Art und dem Ausmaß der Behinderung.“ Die größtmögliche Selbstbestimmung stehe hier im Vordergrund – auch beim unterstützten Wohnen. Behinderte Menschen dürften nicht gegen ihren Willen in ein Heim gezwungen werden, sondern müssten die notwendige Assistenz am Wohnort erhalten.

Ein weiteres zentrales Thema war die selbstbestimmte Elternschaft. „Die Diskriminierung chronisch kranker oder behinderter Eltern muss endlich ein Ende haben“, forderte Kerstin Blochberger vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe). „Ihre Fähigkeiten müssen anerkannt und ihr individueller Assistenzbedarf berücksichtigt werden“.

Die Fachkonferenz in Kiel bildete den Abschluss einer Veranstaltungsreihe mit acht Konferenzen, die jeweils ein spezielles Thema der Konvention in den Blickpunkt rückten – von Bildungspolitik über Barrierefreiheit bis hin zu Politik für Frauen mit Behinderungen. Karin Evers-Meyer zog eine insgesamt positive Bilanz: „Wir haben mit den Behindertenverbänden als ‚Experten in eigener Sache’ wichtige Anliegen der Behindertenrechtskonvention diskutiert. Dadurch führen wir den Leitgedanken der Konvention ‚Nichts über uns ohne uns’ weiter“, so Evers-Meyer. „Wir sind in Deutschland sicherlich auf einem guten Weg. Allerdings sind noch viele Maßnahmen notwendig, um die Anforderungen der Konvention zu erfüllen und Gesetzeslücken zu schließen. Die Ergebnisse der Veranstaltungsreihe „alle inklusive – die neue Behindertenrechtskonvention“ fließen daher gesammelt in den Aktionsplan der Bundesregierung ein.


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