Kampagnenergebnisse
Liebe Leserinnen und Leser,
zeitnah nach Abschluss meiner Kampagne „alle inklusive! Die neue UN-Konvention“, liegen nunmehr Ergebnisse vor, die wir in dieser Broschüre zusammengefasst haben. Sie können sich selbst davon überzeugen: Mit der Kampagne ist es gelungen, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) in einem ersten Schritt mit Leben zu erfüllen.
Im Rahmen der Kampagne haben insgesamt 22 Verbände mit meiner Unterstützung acht Fachkonferenzen zu acht Themenfeldern der Behindertenrechtskonvention organisiert. Die Konferenzen fanden zwischen Ende Januar und Ende März 2009 statt und mobilisierten weit über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Von München bis Kiel, von Köln bis Chemnitz setzten sich betroffene und nicht betroffene Expertinnen und Experten mit den Inhalten der Behindertenrechtskonvention auseinander. Ziel war es, den legislativen und sonstigen Handlungsbedarf zu ermitteln, der im Licht der Behindertenrechtskonvention für die Bundesrepublik Deutschland auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene besteht.
Es war für mich spannend und lehrreich, an allen acht Konferenzen teilzunehmen. Dabei beeindruckten mich das Engagement der Betroffenen für eine Umsetzung der Konvention, die Aufbruchstimmung, die immer wieder zu spüren war, und die konzentrierte Arbeitsatmosphäre, die die Arbeit in den Menschenrechtswerkstätten prägte.
An diesen acht arbeitsintensiven Konferenztagen wurden viele Fakten und Forderungen zusammengetragen, die Sie zusammengefasst in der vorliegenden Broschüre nachlesen können. Die Fachvorträge werden aus Platzgründen nur in stark verkürzter Form wiedergegeben. Die Mehrheit der Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer sieht für Deutschland einen erheblichen Handlungsbedarf, um die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Aktionspläne sollen erstellt, Gesetze überprüft, abgeschafft, geändert, neu erlassen oder einfach umgesetzt werden, vielerlei weitere Maßnahmen werden für erforderlich erachtet. Bei alledem müssen die Betroffenen und ihre Verbände aktiv beteiligt werden. Jetzt ist die Politik gefordert, aktiv zu werden und
- die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter zu verbessern;
- die Arbeit der Behindertenorganisationen zu unterstützen und
- weitere Schritte zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu gehen.
Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachkonferenzen,
kurz vor dem Abschluss der Kampagne „alle inklusive! Die neue UN-Konvention“ ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen am 26. März 2009 in Kraft getreten. In der Behindertenrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, Menschen mit Behinderungen ein Höchstmaß an Teilhabe in allen Bereichen des Lebens zu ermöglichen. Weltweit werden mit dieser Konvention erstmals die Rechte von mehr als 600 Millionen behinderten Menschen verbindlich festgelegt. In Deutschland sind rund zehn Millionen behinderte Menschen betroffen.
Mit der Kampagne „alle inklusive!“ haben die verschiedenen Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen sowie die Sozialverbände gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten deutlich gemacht, in wie vielen Bereichen gesellschaftlichen Lebens Menschen mit sehr unterschiedlichen Behinderungen
nach wie vor ausgegrenzt werden. Sie haben aber auch gezeigt, wie sich behinderte Menschen eine inklusive Gesellschaft vorstellen. Bei den verschiedenen Fachkonferenzen wurden gezielt einzelne Artikel der UN-Konvention beleuchtet. Es wurde deutlich, dass es zur Umsetzung der Forderungen in vielen Bereichen vor allem darum gehen wird, bestehende Bestimmungen in ihren ganzen Möglichkeiten konsequent zu nutzen.
Nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“ müssen wir gerade im Superwahljahr 2009 durch Aufklärungsarbeit über die UN-Konvention und die Rechte behinderter Menschen dafür sorgen, dass möglichst viele dabei mitmachen, dem Ziel des gemeinsamen Lebens, Lernens, Arbeitens und einer gemeinsamen Freizeit von behinderten und nicht behinderten Menschen mitten in unserer Gesellschaft Stück für Stück näher zu kommen. Wir müssen die Politikerinnen und Politiker der unterschiedlichen Parteien überzeugen, uns auch über die Wahlkampfzeit hinaus zu unterstützen.
Die UN-Konvention verpflichtet den Gesetzgeber zum Handeln. Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte in Deutschland ist die Konvention bindend. Doch da wir wissen, wie mühsam politische und rechtliche Mühlen oft mahlen, begrüßen die im Deutsche Behindertenrat zusammen arbeitenden Organisationen, dass die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland durch eine Monitoring-Stelle begleitet werden soll, die beim Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet wird. Es wird nicht einfach werden, doch – alle inklusive – werden wir der Herausforderung begegnen.
Hannelore Loskill, Vorsitzende des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates 2008/2009
Die Ergebnisbroschüre finden Sie hier:
alle inklusive! - Die neue UN-Konvention und ihre Handlungsaufträge (PDF/4795-KB)




